Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und des Abkommens über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
Text
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Article 1
Das Abkommen über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und das Abkommen über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika werden hiermit im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, im Namen der Europäischen Union die Genehmigungsurkunden, die in Artikel 22 des Abkommens über Auslieferung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika und in Artikel 18 des Abkommens über Rechtshilfe zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vorgesehen sind, auszutauschen, um der Zustimmung der Europäischen Union zu der vertraglichen Bindung Ausdruck zu verleihen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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