Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2009 zur Änderung der Anlage zu Anhang VI der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens hinsichtlich bestimmter milchverarbeitender Betriebe in Bulgarien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9976) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Anlage zu Anhang VI der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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