Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2009 über die Gewährung einer staatlichen Beihilfe durch die Behörden der Republik Litauen für den Erwerb staatlicher landwirtschaftlicher Flächen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013
Text
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Article 1
Eine staatliche Sonderbeihilfe der litauischen Regierung in Höhe von bis zu höchstens 55 Mio. LTL, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 für Kredite zum Kauf staatlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen gewährt wird, wird als mit dem Binnenmarkt vereinbar betrachtet.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Litauen gerichtet.
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