Verordnung (EG) Nr. 967/2009 der Kommission vom 15. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1a
Die auf ein schriftliches Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 eingegangenen Antworten sind im Anhang aufgeführt. Gilt nach dem Anhang, dass ein Staat für die Verbringung bestimmter Abfälle weder ein Verbot verhängt noch ein Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung gemäß Artikel 35 der genannten Verordnung anwendet, so findet für solche Verbringungen Artikel 18 der genannten Verordnung sinngemäß Anwendung.“
Article 2
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.
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