Abkommen vom 8. Dezember 2008 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
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Article 1 Änderung des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II im Hinblick auf die Aufhebung der Ausnahmeregelung für die Slowakei
Die Národná banka Slovenska ist mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nicht mehr Vertragspartei des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II.
Article 2 Ersetzung der Anhänge I und II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II
2.1 Anhang I des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II erhält die Fassung des Anhangs I des vorliegenden Abkommens.
2.2 Anhang II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II erhält die Fassung des Anhangs II des vorliegenden Abkommens
Article 3 Schlussbestimmungen
3.1 Das Abkommen der Zentralbanken über den WKM II wird durch das vorliegende Abkommen mit Wirkung vom 1. Januar 2009 geändert.
3.2 Dieses Abkommen wird in englischer Sprache abgefasst und durch die von den Vertragsparteien gehörig ermächtigten Vertreter ordnungsgemäß unterzeichnet. Die EZB, die die Urschrift verwahrt, leitet jeder dem Euro-Währungsgebiet angehörenden und jeder nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZB eine beglaubigte Abschrift der Urschrift zu. Das Abkommen wird in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
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