Stellungnahme der Kommission vom 21. Dezember 2010 zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Pufferlager für sehr schwach radioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag (Nur der litauische Text ist verbindlich) 2010/C 349/01 Die Europäische Kommission hat am 8. Juni 2010 von der litauischen Regierung gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag Allgemeine Angaben zum Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Pufferlager für sehr schwach radioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Ignalina erhalten. Auf der Grundlage dieser Angaben und zusätzlicher Informationen, die die Kommission am 9.
Juli 2010 anforderte und die litauischen Behörden am 16. August 2010 übermittelten, sowie nach Anhörung der Sachverständigengruppe gelangt die Kommission zu folgender Stellungnahme: 1. Die Entfernung der Anlage zur nächstgelegenen Landesgrenze eines anderen Mitgliedstaats, in diesem Fall Lettland, beträgt ca. 8 km. Nach Lettland ist Polen in rund 250 km Entfernung der nächstgelegene Mitgliedstaat. Das Nachbarland Belarus befindet sich in einer Entfernung von 5 km. 2. Unter normalen Betriebsbedingungen ist nicht davon auszugehen, dass die Ableitungen flüssiger und gasförmiger Stoffe die Gesundheit der Bevölkerung in anderen Mitgliedstaaten oder in Nachbarländern beeinträchtigen.
3. Sekundäre radioaktive Feststoffabfälle werden vorübergehend in der Anlage gelagert und anschließend in eine geeignete Abfallbehandlungsanlage am Standort verbracht. Nicht radioaktiver Feststoffabfall oder Reststoffe, die aus der behördlichen Kontrolle entlassen sind, werden als konventioneller Abfall entsorgt bzw. zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung freigegeben, wobei die Kriterien der grundlegenden Sicherheitsnormen (Richtlinie 96/29/Euratom) einzuhalten sind. 4. Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Ableitungen nach einem Unfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wäre nicht davon auszugehen, dass die in einem anderen Mitgliedstaat oder in Nachbarländern aufgenommenen Dosen die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen.
Zusammenfassend ist nach Ansicht der Kommission nicht davon auszugehen, dass die Durchführung des Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art aus dem Pufferlager für sehr schwach radioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen im normalen Betrieb oder bei einem Unfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine radioaktive Verseuchung des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird. Brüssel, den 21. Dezember 2010 Für die Kommission Günther Oettinger Mitglied der Kommission