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Seqlense EUR-Lex

2010/4/EU, Euratom: Beschluss der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Ermächtigung Bulgariens, Statistiken für Jahre vor dem vorletzten Jahr zu verwenden und die Bemessungsgrundlage für die MwSt.-Eigenmittel bei bestimmten Gruppen von Umsätzen anhand von Schätzwerten zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10413)

CELEX
32010D0004
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-12-22
In force since
2009-12-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Bulgarien wird ermächtigt, vom 1. Januar 2009 an bei der Aufschlüsselung nach Sätzen gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 Angaben der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das dritte oder vierte Jahr vor dem Haushaltsjahr zugrunde zu legen, für das die MwSt.-Eigenmittelgrundlage zu berechnen ist.

Article 2

Bulgarien wird ermächtigt, vom 1. Januar 2009 an bei der Berechnung der MwSt.-Eigenmittelgrundlage für die in Anhang X Teil B der Richtlinie 2006/112/EG genannten Umsätze auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Beförderung von Personen Schätzwerte zu verwenden.

Article 3

Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien gerichtet.

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