2010/59/: Beschluss der Kommission vom 1. Februar 2010 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Belgien, Deutschland, Spanien, Portugal und der Slowakei für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2008 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 426)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der belgischen Zahlstelle „ALV“, der deutschen Zahlstellen „Brandenburg“, „Niedersachsen“ und „Schleswig-Holstein“, der spanischen Zahlstelle „Galicia“, der portugiesischen Zahlstelle „IFAP“ und der slowakischen Zahlstelle „APA“ über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2008 finanzierten Ausgaben werden mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die Beträge, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 33 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik und die Slowakische Republik gerichtet.
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