2010/100/: Beschluss der Kommission vom 19. Februar 2010 zur Genehmigung von Beihilfen Finnlands für Saatgut und Getreidesaatgut im Erntejahr 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 946)
Text
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Article 1
Finnland erhält die Genehmigung, den auf finnischem Hoheitsgebiet ansässigen Erzeugern vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 eine Beihilfe für den Anbau von zertifiziertem Saatgut und zertifiziertem Getreidesaatgut entsprechend dem Anhang dieses Beschlusses im Rahmen der dort festgesetzten Beträge zu gewähren. Die Genehmigung gilt ausschließlich für die im amtlichen Sortenkatalog Finnlands eingetragenen Sorten, die nur in Finnland angebaut werden.
Article 2
Finnland stellt durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicher, dass die Beihilfe nur für die im Anhang genannten Sorten gewährt wird.
Article 3
Finnland übermittelt der Kommission die Liste der beihilfefähigen zertifizierten Sorten und alle daran vorgenommenen Änderungen und teilt ihr die Flächen und Mengen von Saatgut und Getreidesaatgut mit, für die die Beihilfe gewährt wird.
Article 4
Dieser Beschluss gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2010.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.
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