2010/123/: Beschluss der Kommission vom 25. Februar 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2009 , 1. März 2009 , 1. April 2009 , 1. Mai 2009 und 1. Juni 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Text
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Article 1
Die Berichtigungskoeffizienten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern werden für die im Anhang aufgeführten Länder angepasst. Der Anhang enthält fünf Monatstabellen, in denen die betreffenden Länder und der Tag des Inkrafttretens der Anpassung aufgeführt sind (1. Februar 2009, 1. März 2009, 1. April 2009, 1. Mai 2009 bzw. 1. Juni 2009). Bei der Berechnung dieser Dienstbezüge werden nach den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung die Wechselkurse angewandt, die an den in Absatz 1 genannten Tagen galten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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