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Seqlense EUR-Lex

2010/163/: Beschluss der Kommission vom 8. März 2010 zur Änderung der Entscheidung 2008/22/EG mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1210)

CELEX
32010D0163
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-03-08
In force since
2010-03-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 „Fortschritts- und Schlussberichte über die Durchführung der Jahresprogramme, Zahlungsanträge“

„(4 Gemäß Artikel 39 Absätze 3 und 4 des Basisrechtsakts beläuft sich der Gesamtbetrag der an einen Mitgliedstaat geleisteten Vorfinanzierungen auf höchstens 90 % der ihm in der Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms zugewiesenen Gesamtmittel. Hat ein Mitgliedstaat auf einzelstaatlicher Ebene einen geringeren Betrag gebunden als in der Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms angegeben, so beläuft sich der Gesamtbetrag der Vorfinanzierungen auf höchstens 90 % der auf einzelstaatlicher Ebene gebundenen Mittel.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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