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2010/184/GASP: Beschluss ATALANTA/1/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 5. März 2010 zur Änderung des Beschlusses ATALANTA/2/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und des Beschlusses ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)

CELEX
32010D0184
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-03-05
In force since
2010-03-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Beiträge von Drittstaaten

Im Anschluss an die Truppengestellungs- und Stellenbesetzungskonferenzen werden die Beiträge Norwegens, Kroatiens, Montenegros und der Ukraine zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) angenommen.“

Article 2

Der Anhang zum Beschluss ATALANTA/3/2009 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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