2010/203/: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, um den Betrag von 662088 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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