2010/229/: Beschluss der Kommission vom 22. April 2010 über den Entwurf eines italienischen Dekrets zur Festlegung von Vorschriften für die Etikettierung von bei Raumtemperatur haltbarer sterilisierter Milch, ultrahocherhitzter Milch, mikrofiltrierter und pasteurisierter Milch, bei hoher Temperatur pasteurisierter Milch sowie von Milcherzeugnissen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2436) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Italien darf Artikel 2, Artikel 3 Absätze 1 und 3 und Artikel 4 (im Hinblick auf die Verpflichtung zur Angabe des Ursprungsortes der Milch, die bei der Herstellung des Käsebruchs verwendet wurde) des gemeldeten Dekrets zur Festlegung von Vorschriften für die Etikettierung von bei Raumtemperatur haltbarer sterilisierter Milch, ultrahocherhitzter Milch, mikrofiltrierter und pasteurisierter Milch, bei hoher Temperatur pasteurisierter Milch sowie von Milcherzeugnissen nicht verabschieden.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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