2010/234/: Beschluss der Kommission vom 26. April 2010 zur Erteilung der Genehmigung an Luxemburg zur Abweichung von der Entscheidung 2006/66/EG betreffend die technische Spezifikation für Interoperabilität in Bezug auf das Teilsystem Fahrzeuge — Lärm des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems und von der Entscheidung 2006/861/EG betreffend die technische Spezifikation für Interoperabilität in Bezug auf das Teilsystem Fahrzeuge — Güterwagen des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2546)
Text
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Article 1
Die am 23. September 2009 von Luxemburg gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2008/57/EG beantragte Abweichung von der TSI Lärm und der TSI Güterwagen für LOHR-Wagen des Typs NA und AFA wird mit folgenden Beschränkungen genehmigt: a) hinsichtlich der Bestimmungen von Abschnitt 4.2.1.1 der TSI Lärm solange keine technische Lösung zur Erreichung der Einhaltung zur Verfügung steht; b) hinsichtlich der Bestimmungen der Abschnitte 4.2.2.1.2.2, 4.2.2.3.2.4, 4.2.2.3.2.5 (nur Typ NA), 4.2.3.1, 4.2.3.4, 4.2.4.1.2.8 der TSI Güterwagen bis die geänderte Entscheidung zur TSI Güterwagen in Kraft tritt. In jedem Fall ist die Abweichung nicht mehr zulässig für Wagen dieser beiden Typen, die nach dem 1. Januar 2015 in Dienst gestellt werden.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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