2010/249/: Beschluss der Kommission vom 30. April 2010 betreffend die Annahme eines Beschlusses über die Finanzierung einer vorbereitenden Maßnahme im Bereich der Kontrollstellen im Jahr 2010
Text
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Article 1
Die im Anhang genannte vorbereitende Maßnahme („die vorbereitende Maßnahme“) wird genehmigt.
Article 2
Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt die Begriffsbestimmung für „Kontrollstelle“ des Artikels 1 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1255/97.
Article 3
Der Höchstbeitrag der Europäischen Union zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme wird auf 2000000 EUR festgesetzt und aus der Haushaltslinie 17 04 03 03 des Gesamthaushalts der Europäischen Union für 2010 finanziert.
Article 4
1 Der Anweisungsbefugte kann im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit Änderungen dieses Beschlusses vornehmen, die nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 gelten.
2 Änderungen der Zuweisungen für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme, die insgesamt 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 3 dieses Beschlusses nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, wenn sie die Art und die Ziele der vorbereitenden Maßnahme nicht wesentlich beeinflussen.
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