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Seqlense EUR-Lex

2010/263/: Beschluss der Kommission vom 30. April 2010 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2009 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 2854)

CELEX
32010D0263
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-04-30
In force since
2010-05-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Mit Ausnahme der Zahlstellen, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird, werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsjahr 2009 finanzierten Ausgaben mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 33 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind in Anhang I ausgewiesen.

Article 2

Die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom ELER im Haushaltsjahr 2009 für die einzelnen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums finanzierten Ausgaben werden von diesem Beschluss abgetrennt und sind Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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