2010/316/: Beschluss des Rates vom 3. Juni 2010 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss besteht darin, dass eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 30. Juni 2011, befürwortet wird, sofern die Mitglieder des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses bei ihren Diskussionen über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 bis zur 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses am 4. Juni 2010 deutliche Fortschritte erzielt haben (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass die Neuaushandlung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999/Aushandlung eines künftigen Übereinkommens im Laufe des Jahres 2010 beginnt). Falls die genannte Voraussetzung nicht erfüllt ist, besteht der Standpunkt der Europäischen Union darin, dass die Erzielung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zugunsten einer Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 nach Artikel 13 der Geschäftsordnung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses förmlich abgelehnt wird.
Article 2
Die Kommission wird ermächtigt, einen der in Artikel 1 genannten Standpunkte im Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss zum Ausdruck zu bringen.
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