2010/383/: Beschluss des Rates vom 29. Juni 2010 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss von der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinien)
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Der im Gemeinsamen EWR-Ausschuss von der Union zu vertretende Standpunkt zu der geplanten Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen, betreffend die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten ist, den beigefügten Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses anzunehmen.
Article 1
Artikel 7 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ ersetzt. 2. In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und 2009“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ ersetzt. 3. In Absatz 8 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2008 und 2009“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2010.
Article 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
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