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Seqlense EUR-Lex

2010/415/: Beschluss der Kommission vom 26. Juli 2010 über die Zuweisung zusätzlicher Tage auf See in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz an Portugal (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 5011)

CELEX
32010D0415
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-07-26
In force since
2010-07-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Höchstanzahl Tage pro Jahr, an denen sich ein Fischereifahrzeug unter der Flagge Portugals, das Fanggerät gemäß Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs IIB der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 an Bord mitführt und keiner der Sonderbedingungen gemäß Nummer 5.2 desselben Anhangs unterliegt, in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz aufhalten darf, und die in Tabelle I des genannten Anhangs dargelegt ist, beträgt nunmehr 177 Tage.

2 Die Höchstanzahl Tage gemäß Absatz 1 lässt künftige Beschlüsse der Kommission auf der Grundlage von Nummer 7.5 des Anhangs IIB der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 betreffend eine erneute Bewertung der zuvor durch die Kommission infolge der endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen zugewiesenen zusätzlichen Tage unberührt.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

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