2010/444/GASP: Beschluss 2010/444/GASP des Rates vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM)
Text
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Article 1 Sonderbeauftragter der Europäischen Union
Das Mandat von Herrn Erwan FOUÉRÉ als Sonderbeauftragter in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird bis zum 28. Februar 2011 oder so lange verlängert, bis der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters befindet, dass geeignete Funktionen, die den mit dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Funktionen entsprechen, im Europäischen Auswärtigen Dienst eingeführt wurden, und er das Mandat beendet.“
Article 5 Finanzierung
1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. April 2010 bis zum 31. August 2010 beläuft sich auf 340000 EUR.
2 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2010 bis zum 28. Februar 2011 beläuft sich auf 310000 EUR.
3 Die Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
4 Über die Verwaltung der Ausgaben wird ein Vertrag zwischen dem Sonderbeauftragten und der Kommission geschlossen. Der Sonderbeauftragte ist gegenüber der Kommission für alle Ausgaben rechenschaftspflichtig.“
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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