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Seqlense EUR-Lex

2010/478/EU: Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte

CELEX
32010D0478
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2010-07-26
In force since
2010-07-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 („das Abkommen“) wird hiermit im Namen der Union genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor und macht folgende Mitteilung: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009, ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Text des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden.“

Article 3

Die Kommission vertritt die Union in dem in Artikel 8 des Abkommens vorgesehenen Gemeinsamen Ausschuss.

Article 4

Das Abkommen steht im Zusammenhang mit sieben Abkommen mit der Schweiz, die am 21. Juni 1999 unterzeichnet und mit dem Beschluss 2002/309/EG, Euratom des Rates und der Kommission abgeschlossen wurden. Im Fall der Kündigung der in Absatz 1 genannten Abkommen wird das Abkommen gemäß seinem Artikel 12 nicht erneuert oder neu ausgehandelt.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Article 6

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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