2010/582/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 27. September 2010 zur Ermächtigung der Französischen Republik und der Italienischen Republik, eine von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung einzuführen
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG werden die Französische Republik und die Italienische Republik ermächtigt, das gesamte Gelände des bestehenden Col-de-Tende-Straßentunnels sowie die Baustelle des neuen Col-de-Tende-Straßentunnels, der parallel zum bisherigen Tunnel verlaufen wird, für die Zwecke der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen, des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen sowie von Einfuhren, die für den Bau und anschließend für den Betrieb, die Instandhaltung und die Gewährleistung der Sicherheit des neuen Tunnels sowie für den Betrieb, die Instandhaltung und die Gewährleistung der Sicherheit des bestehenden Tunnels bestimmt sind, als auf dem Hoheitsgebiet Italiens gelegen anzusehen.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik und an die Italienische Republik gerichtet.
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