2010/604/EU: Beschluss der Kommission vom 6. Oktober 2010 über die Neuzuteilung zusätzlicher Tage auf See in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz an Portugal (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6735)
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Article 1
Die Höchstanzahl Tage pro Jahr, an denen sich ein Fischereifahrzeug unter der Flagge Portugals, das eine Fanggerätgruppe gemäß Anhang IIB Nummer 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 an Bord mitführt und keiner der Sonderbedingungen gemäß Nummer 5.2 desselben Anhangs unterliegt, in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz aufhalten darf und die in Tabelle I des genannten Anhangs dargelegt ist, beträgt nunmehr 191 Tage.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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