2010/642/EU: Beschluss der Kommission vom 25. Oktober 2010 über die Zulassung eines Verfahrens zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Griechenland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7230)
Text
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Article 1
Folgendes Verfahren zur Einstufung von gehäuteten Schweineschlachtkörpern wird gemäß Anhang V Teil B Abschnitt IV Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Griechenland zugelassen: das Gerät „Hennessy Grading Probe (HGP 4)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind.
Article 2
Unbeschadet der Standardaufmachung gemäß Anhang V Teil B Abschnitt III Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen Schweineschlachtkörper in Griechenland vor dem Wiegen und Klassifizieren auf einheitliche Weise enthäutet werden. Damit die Preisnotierung für Schweineschlachtkörper auf einer vergleichbaren Grundlage festgesetzt werden kann, wird das festgestellte warme Schlachtgewicht anhand folgender Formel angepasst: warmes Schlachtgewicht = 1,05232 × Gewicht des enthäuteten Schlachtkörpers.
Article 3
Eine Änderung der Geräte oder Schätzverfahren ist nicht zulässig.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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