2010/705/EU: Beschluss der Kommission vom 22. November 2010 über den Entzug der Anerkennung Georgiens in Bezug auf die Aus- und Fortbildung von Seeleuten und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für die Zwecke der Anerkennung von Befähigungszeugnissen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7966) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Anerkennung Georgiens gemäß Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2001/25/EG in Bezug auf die Aus- und Fortbildung von Seeleuten und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für die Zwecke der Anerkennung der von diesem Land erteilten Befähigungszeugnisse wird entzogen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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