2010/804/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, um den Betrag von 66891540 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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