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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2010/36/EU der Kommission vom 1. Juni 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32010L0036
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2010-06-01
In force since
2010-06-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„3 Für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge gelten die in Kapitel 1 Abschnitte 1.4.10 und 1.4.11 des Codes 1994 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge oder in Kapitel 1 Abschnitte 1.4.12 und 1.4.13 des Codes 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge festgelegten Kategorien.“

„4 Es werden die einschlägigen, in der IMO-Entschließung A.997(25) in der geänderten Fassung ‚Survey guidelines under the harmonized system of survey and certification, 2007‘ festgelegten Verfahren und Leitlinien für Besichtigungen, die für das Sicherheitssystem für Fahrgastschiffe erforderlich sind, oder demselben Ziel dienende Verfahren angewendet.“

Article 2 Umsetzung

1 Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Wenn die Mitgliedstaaten Vorschriften nach Absatz 1 erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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