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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 07/04/2010 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.5792 - ROBERT BOSCH / DEUTZ / EBERSPÄCHER) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
32010M5792
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2010-04-07
In force since
2010-04-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

C_2010169DE.01000101.xml 29.6.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 169/1 Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5792 — Robert Bosch/Deutz/Eberspächer) (Text von Bedeutung für den EWR) 2010/C 169/01 Am 7. April 2010 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Deutsch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht: — Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/).

Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, — der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32010M5792 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.

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