Durchführungsverordnung (EU) Nr. 143/2010 des Rates vom 15. Februar 2010 über die vorübergehende Rücknahme der als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, die der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka nach der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 gewährt wird
Text
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Article 1
Nach der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wird die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung für alle Waren mit Ursprung in Sri Lanka vorübergehend zurückgenommen.
Article 2
Unter Berücksichtigung des Geltungszeitraums der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wird der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für Waren mit Ursprung in Sri Lanka wieder in Kraft zu setzen, wenn die Gründe für die vorübergehende Rücknahme nicht mehr bestehen.
Article 3
Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft, es sei denn, der Rat beschließt nach Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 vor diesem Zeitpunkt auf Vorschlag der Kommission etwas anderes.
Article 4
Diese Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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