Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) Nr. 958/2010 der Kommission vom 22. Oktober 2010 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos beziehungsweise die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32010R0958
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2010-10-22
In force since
2010-11-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführte gesundheitsbezogene Angabe wird nicht in die Liste zulässiger Angaben der Union gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgenommen. Sie darf jedoch nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung noch sechs Monate lang verwendet werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions