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Seqlense EUR-Lex

2011/19/EU: Beschluss der Kommission vom 14. Januar 2011 über das Verfahren der Konformitätsbescheinigung für Bauprodukte nach Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf Dichtstoffe für nichttragende Verbindungen in Gebäuden und Fußgängerwegen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 62) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32011D0019
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2011-01-14
In force since
2011-01-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Konformität der in Anhang I aufgeführten Produkte und Produktfamilien wird durch ein Verfahren bescheinigt, bei dem zusätzlich zu der werkseigenen Produktionskontrolle durch den Hersteller eine zugelassene Stelle an der Beurteilung und Überwachung der Produktionskontrolle oder des Produkts selbst beteiligt ist.

Article 2

Das Konformitätsbescheinigungsverfahren nach Anhang II wird in den Mandaten für harmonisierte europäische Normen angegeben.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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