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2011/51/EU: Beschluss des Rates vom 18. Januar 2011 zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

CELEX
32011D0051
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-01-18
In force since
2011-01-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt die Person(en) zu bestellen, die befugt ist(sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Europäischen Union zu unterzeichnen.

Article 3

Hinsichtlich der Fragen betreffend Anhang 12 des Landwirtschaftsabkommens und die dazugehörigen Anlagen wird der Standpunkt der Union zu Fragen, in denen der Gemischte Ausschuss für Landwirtschaft nach Artikel 6 Abschnitt 3 des Landwirtschaftsabkommens zu beschließen hat, nach dem Verfahren des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates von der Kommission festgelegt.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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