2011/105/EU: Beschluss der Kommission vom 15. Februar 2011 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Italien und Rumänien für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2009 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 770)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der italienischen Zahlstellen „AGEA“ und „ARBEA“ und der rumänischen Zahlstelle „PIAA“ für die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2009 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die Beträge, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß dem vorliegenden Beschluss wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik und an Rumänien gerichtet.
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