2011/140/EU: Beschluss der Kommission vom 20. Juli 2010 über die staatliche Beihilfe C 27/09 (ex N 34/B/09) Haushaltszuschuss zugunsten von France Télévisions — die die Französische Republik dem Unternehmen France Télévisions zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 4918) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die die Französische Republik dem Unternehmen France Télévisions nach Artikel 53 Absatz VI des Gesetzes Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit in seiner geänderten Fassung in Form eines jährlichen Haushaltszuschusses zu gewähren beabsichtigt, ist nach Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Durchführung dieser Beihilfe wird daher genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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