2011/161/EU, Euratom: Beschluss der Kommission vom 28. Februar 2011 zur Änderung des Kommissionsbeschlusses K(2008) 4617 über die Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Der Anhang des Beschlusses K(2008) 4617 wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Die Regeln für die Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage der spezifischen Programme „Zusammenarbeit“, „Kapazitäten“ und „Menschen“ sowie des spezifischen Euratom-Programms des Siebten Rahmenprogramms (2007-2013) gilt für alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses veröffentlicht werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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