2011/186/Euratom: Beschluss des Rates vom 14. Juni 2010 zur Genehmigung des Abschlusses des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft und des Briefwechsels zur Änderung des Interimsabkommens hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen
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Der Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits mit seinen Anhängen, dem Protokoll und den Erklärungen durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sowie der Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur Änderung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen werden genehmigt.
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