2011/194/EU: Beschluss des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela und eines Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
Text
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Article 1
Die folgenden Übereinkommen werden genehmigt: a) das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela („Genfer Übereinkommen“); b) das Abkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika („EU-US-Abkommen“).
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Absatz 8 Buchstabe a des Genfer Übereinkommens und nach Absatz 6 des EU-US-Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die Zustimmung der Union, durch diese Übereinkünfte gebunden zu sein, auszudrücken.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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