2011/231/EU: Beschluss der Kommission vom 11. April 2011 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über Arbeitsunfälle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2403)
Text
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Article 1
Den im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten werden die dort dargelegten Ausnahmeregelungen gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, die Französische Republik, die Republik Lettland, das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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