2011/289/EU: Beschluss des Rates vom 12. Mai 2011 über einen gegenseitigen Beistand für Rumänien
Text
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Article 1
Die Union gewährt Rumänien weiterhin einen gegenseitigen Beistand und setzt damit den nach Maßgabe der Entscheidung 2009/458/EG gewährten Beistand fort.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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