2011/305/EU: Beschluss des Rates vom 21. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013
Text
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Article 1
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (nachstehend „die Vereinbarung“ genannt) und die Erklärungen dazu werden hiermit im Namen der Union gebilligt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 13 Absatz 2 der Vereinbarung im Namen der Union rechtsverbindlich zu hinterlegen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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