Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2011/305/EU: Beschluss des Rates vom 21. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013

CELEX
32011D0305
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-03-21
In force since
2011-03-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (nachstehend „die Vereinbarung“ genannt) und die Erklärungen dazu werden hiermit im Namen der Union gebilligt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 13 Absatz 2 der Vereinbarung im Namen der Union rechtsverbindlich zu hinterlegen.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions