2011/335/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 30. Mai 2011 zur Ermächtigung der Republik Litauen, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 287 Nummer 11 der Richtlinie 2006/112/EG wird die Republik Litauen ermächtigt, Steuerpflichtigen, deren Jahresumsatz den in Landeswährung ausgedrückten Gegenwert von 45000 EUR zu dem am Tag ihres Beitritts zur Europäischen Union geltenden Umrechnungskurs nicht übersteigt, eine Mehrwertsteuerbefreiung zu gewähren.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Er gilt ab dem 1. Januar 2012 bis zu dem Tag, an dem eine Richtlinie zur Änderung der Höchstgrenzen für den Jahresumsatz, bis zu dem die Steuerpflichtigen von der Steuer befreit werden können, in Kraft tritt, oder bis zum 31. Dezember 2014, und zwar bis zum früheren der beiden Zeitpunkte.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
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