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Seqlense EUR-Lex

2011/343/EU: Beschluss des Rates vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

CELEX
32011D0343
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-03-09
In force since
2011-03-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor und teilt dem Haschemitischen Königreich Jordanien Folgendes mit: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden.“

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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