2011/399/GASP: Beschluss Atalanta/3/2011 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 5. Juli 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)
Text
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Article 1
Konteradmiral Thomas JUGEL wird zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias ernannt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am 13. August 2011 in Kraft.
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