2011/404/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 7. Juli 2011 über eine Finanzhilfe der Union für die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Deutschland im November 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4773)
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Article 1 Finanzhilfe der Union für Deutschland
1 Deutschland wird eine Finanzhilfe der Union für die diesem Mitgliedstaat entstandenen Kosten bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im November 2010 gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Entscheidung 2009/470/EG gewährt.
2 Die Höhe der Finanzhilfe gemäß Absatz 1 wird in einem nach dem Verfahren gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG später zu erlassenden Beschluss festgesetzt.
Article 2 Adressat
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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