2011/420/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Artikel 14 des Protokolls im Namen der Union rechtsverbindlich für die Union vorzunehmen .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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