2011/507/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16. August 2011 zur Änderung der Entscheidung 2005/382/EG zur Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Ungarn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5746)
Text
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Article 1
Folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß Anhang V Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Ungarn zugelassen: a) die Geräte „Fat-O-Meater FOM S70“ und „Fat-O-Meater FOM S71“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil I des Anhangs beschrieben sind; b) das Gerät „Ultra FOM 300“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil II des Anhangs beschrieben sind; c) das Gerät „OptiScan-TP“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil III des Anhangs beschrieben sind; d) das Gerät „IM-03“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil IV des Anhangs beschrieben sind; e) das Gerät „OptiGrade-MCP“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im einzelnen in Teil V des Anhangs beschrieben sind. Bei Verwendung des in Absatz 1 Buchstabe b genannten Geräts „Ultra FOM 300“ muss sich nach der Messung am Schlachtkörper feststellen lassen, dass dieses Gerät die Messwerte BF und LD an der in Teil II Nummer 3 des Anhangs vorgegebenen Stelle gemessen hat. Die Messstelle muss daher während der Messung entsprechend markiert werden.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 2. Juli 2012.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Ungarn gerichtet.
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