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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 23. Mai 2011 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2011 zur Schulung in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“

CELEX
32011D0524(01)
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2011-05-23
In force since
2011-06-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Arbeitsprogramm 2011 für die Durchführung des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, wie im Anhang dargelegt, wird hiermit angenommen. Es stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung dar.

Article 2

1 Für den finanziellen Beitrag der Kommission zur Durchführung des Arbeitsprogramms werden insgesamt 16100000 EUR aus folgenden Haushaltslinien des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2011 bereitgestellt: a) Haushaltslinie 17.04.07.01: 13650000 EUR b) Haushaltslinie 17.04.04.01: 1000000 EUR c) Haushaltslinie 17.01.04.05: 350000 EUR d) Haushaltslinie 17.01.04.31: 1100000 EUR.

2 Der in Absatz 1 Buchstabe d genannte Betrag wird an die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher gezahlt und stellt einen Betriebskostenzuschuss dar.

3 Für verspätete Zahlungen anfallende Verzugszinsen können gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung den in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Haushaltslinien angelastet werden.

Article 3

Änderungen der Mittelzuweisungen für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms, die insgesamt 20 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 Absatz 1 nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen, sofern sie Art und Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich beeinflussen. Der Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit beschließen.

Relations

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