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Seqlense EUR-Lex

2011/737/,Euratom: Beschluss der Kommission vom 9. November 2011 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung

CELEX
32011D0737
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2011-11-09
In force since
2011-11-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(5 Jedes Mitglied der Kommission, das die Aussetzung eines schriftlichen Verfahrens im Bereich der Koordinierung und der Überwachung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten – insbesondere im Euro-Währungsgebiet – beantragen möchte, stellt einen mit Gründen versehenen Antrag an den Präsidenten; in dem Antrag sind auf der Grundlage einer unparteiischen und objektiven Bewertung des Zeitpunkts, der Struktur, der Erwägungen oder des Ergebnisses des vorgeschlagenen Beschlusses die betreffenden Aspekte explizit zu nennen. Hat diese Begründung nach Ansicht des Präsidenten keinen Bestand und wird der Antrag auf Aussetzung aufrechterhalten, kann der Präsident die Aussetzung ablehnen und die Fortsetzung des schriftlichen Verfahrens beschließen; in diesem Fall holt der Generalsekretär die Stellungnahme der anderen Mitglieder der Kommission ein, um sich zu vergewissern, dass die in Artikel 250 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegte Mehrheit gewahrt ist. Der Präsident kann die Angelegenheit auch zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung setzen.“

Article 2

„(5a Die für Wirtschaft und Finanzen zuständige Generaldirektion muss zu allen Initiativen konsultiert werden, die das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit oder die wirtschaftliche Stabilität in der Europäischen Union oder im Euro-Währungsgebiet betreffen oder sich darauf auswirken können.“

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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