2011/784/EU: Beschluss der Kommission vom 25. August 2011 über die staatliche Beihilfe C 39/09 (ex N 385/09), die Lettland zur öffentlichen Finanzierung von Hafeninfrastrukturen im Hafen Ventspils gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 6043) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Lettland im Zusammenhang mit dem Bau des Massengut-Terminals für Trockenfracht, dem Liegeplatz Nr. 12 und dem Liegeplatz Nr. 35 zugunsten der Hafenbehörde des Hafens Ventspils gewähren will, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV auf Ebene der Konzessionsinhaber dar. Dementsprechend wird die Durchführung der Maßnahme genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
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